Begleitetes Fahren mit 17
In Baden Württemberg möglich seit dem 01.01.2008
Zu den Gründen:
Fahranfänger, in der Regel im Alter von 18 bis 24 Jahren werden als Risikogruppe eingestuft und sind überdurchschnittlich oft (meist schuldhaft) in Verkehrsunfälle verwickelt. Dies ist nun nicht unbedingt eine „neue Erkenntnis“. Weiß doch „jeder“, je mehr bzw. länger man fährt umso „besser“ wird man. Es ist statistisch einwandfrei nachgewiesen das, mit zunehmender Fahrpraxis, das Risiko zu verunfallen nachlässt. Studien zu Folge halbiert sich das Risiko in einen Verkehrsunfall verwickelt zu werden nach ca. 9 Monaten Fahrpraxis oder einer Fahrerfahrung von ca. 5000 km.
Ausbildung und Prüfung:
Es ist im Rahmen des „BF 17“ nur der Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE möglich. Die Klassen M,L und S sind hierin eingeschlossen und Fahrzeuge dieser Klassen dürfen ohne Begleitperson geführt werden. Die Berechtigung im Rahmen von „BF 17“ Fahrzeuge zu führen gilt nur im Inland, wird in Österreich aber auch anerkannt.
Die Ausbildungs- und Prüfungsvorschriften gelten wie beim regulären Erwerb der Klasse B mit
18 Jahren.
Das heißt, es wird eine vollwertige Fahrerlaubnis der Klasse B erteilt, lediglich der Führerschein wird ersetzt durch die „Prüfungsbescheinigung“, die dokumentiert, dass Fahrzeuge der Klasse B nur in Begleitung eines dort eingetragenen Begleiters geführt werden dürfen.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres (18. Geburtstag) fällt die Auflage weg und es darf ohne Begleiter gefahren werden. Die Behörde händigt den „Kartenführerschein“ aus.
Aufgaben der Begleitperson:
Die Begleitperson soll dem Fahranfänger als Ansprechpartner und Tippgeber zur Seite stehen und ihm so die nötige Sicherheit durch Rat und Hinweise geben um sich seine „(Fahr-) Erfahrung zu erfahren“.
Was die Begleitperson „mitbringen“ muss:
- Mindestens 30 Jahre alt
- In den letzten 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B
- Bei Antragstellung max. 3 Punkte im VZR/ Flensburg
Folgen bei Verstoß gegen die Auflagen:
- Widerruf der Fahrerlaubnis.
- Teilnahme an einem Aufbauseminar (ASF) vor der Neuerteilung.
- hierdurch, wie immer bei ASF Verlängerung der Probezeit von 2 auf 4 Jahre.
Wir bieten auf Anfrage ca. 60 minütige Einweisungen in kleine Gruppen für die Begleiter an, in denen alle offenen Fragen geklärt werden.