Führerscheinklasse AM

Die Klasse AM oder der „Rollerführerschein“ hat 2021 ein enormes Upgrade bekommen.
Das Fahren von sogenannten Kleinkrafträdern ist seitdem schon mit 15 Jahren möglich.

Die Klasse AM erlaubt das Fahren von zweirädrigen Kraftfahrzeugen bis max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h. Die maximale Leistung darf 4 kW (5,4 PS) nicht überschreiten.

Außer dem klassischen Motorroller, den vermutlich jeder schon einmal gesehen hat, darf man mit dieser Klasse auch Kraftfahrzeuge mit 3 oder 4 Rädern fahren.

Das darfst Du mit der Klasse AM fahren

Bei den zweirädrigen Kraftfahrzeugen gilt:

  • Hubraum bis max. 50ccm
  • Höchstgeschwindigkeit max. 45mk/h
  • Leistung max. 4 kW (5,4 PS)

Bei den dreirädrigen Kraftfahrzeugen gilt:

  • Hubraum max. 50ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
  • Hubraum max. 500ccm (bei Selbstzündungsmotoren)
  • Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 4 kW (5,4 PS)
  • Leergewicht max. 270 kg
  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

Bei den vierrädrigen Kraftfahrzeugen gilt:

  • Hubraum max. 50ccm (bei Fremdzündungsmotoren)
  • Hubraum max. 500ccm (bei Selbstzündungsmotoren)
  • Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
  • Leistung max. 6 kW (8 PS)
  • Leistung max. 4 kW (5,4 PS) Bei Straßen-Quads
  • Leergewicht max. 425 kg
  • Nicht mehr als 2 Sitzplätze

Was kostet der Führerschein Klasse AM?

ABC Fahrschule Kostenkalkulator Klasse AM

Ausbildung und Prüfung

Um die Klasse AM zu erwerben, muss sowohl eine theoretische als auch eine praktische Ausbildung erfolgen.

Außerdem benötigt man einen Sehtest und einen 9-stündigen Erste Hilfe Kurs.

Theoretische Ausbildung

Die Klasse AM ist der erste Führerschein den du machst?

Dann umfasst der theoretische Teil der Ausbildung insgesamt 14 Doppelstunden á 90 min Theorieunterricht. Davon sind 12 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Spezialstoff für Zweiräder.

Du hast bereits einen anderen Führerschein? (Klasse L)

Dann umfasst der theoretische Teil der Ausbildung insgesamt 8 Doppelstunden á 90 min Theorieunterricht. Davon sind 6 Doppelstunden Grundstoff und zwei Doppelstunden Spezialstoff für Zweiräder.

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil der Ausbildung umfasst nur sogenannte Übungsstunden.
Das bedeutet hier sind keine vorgaben vom Gesetzgeber vorhanden. Wir fahren so lange bis das Fahrzeug sicher im Verkehr bewegt werden kann.

Prüfungen

Danach folgen Prüfungen in beiden Bereichen (Theorie und Praxis) beim TÜV SÜD

Die Theorieprüfung kann bereits 3 Monate vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.
Die praktische Prüfung dauert 55 min und kann 1 Monat vor dem 15. Geburtstag abgelegt werden.

Zusammenfassung (Allgemeine Infos)

  • „Rollerführerschein“ bis 50 ccm und 45 km/h
  • Mindestalter 15 Jahre
  • Es erfolgt eine Prüfung in Theorie und Praxis